Schluss Mit Frittierten Und Schädlichen Lebensmitteln In Kindergärten! Hier Sind Die Menüänderungen

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Video: Grundschulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung ("§ 4 Schulung") 2024, November
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Anonim

Es ist verboten zuzubereiten und zu servieren frittiertes Essen, Kuchen, Bonbons und Waffeln für Kinder in Kindergärten und Vorschulen. Dies ist eine der Änderungen in der Verordnung über die gesunde Ernährung von Kindern zwischen 3 und 7 Jahren, die bereits auf der Website des Gesundheitsministeriums zur öffentlichen Diskussion hochgeladen wurde.

Weitere Änderungen der Verordnung sehen den Verzehr von mindestens drei verschiedenen Obst- und Gemüsesorten vor. Der Obstsalat, der Kindern serviert wird, darf weder Zucker noch Süßungsmittel enthalten. Nur Sahne ist erlaubt. Außerdem sollte Kindern mindestens zweimal pro Woche Smoothie (Nektar) serviert werden.

Auch die Anforderungen an Gemüsekonserven, die im Winter für die Zubereitung von Kindermahlzeiten verwendet werden, wurden geändert. Sie dürfen keine Konservierungsstoffe, Stabilisatoren oder Farbstoffe enthalten. Diese Regel gilt auch für Konfitüren, Marmeladen und Gelees. Die neue Verordnung sieht die Aufnahme eines neuen Sortiments vor – gesüßtes Kastanienpüree.

Von nun an das Tagesmenü jedes Kindergartens es muss mindestens 350 g Joghurt oder Milch enthalten, die den Zutaten anderer Lebensmittel zugesetzt oder zum unmittelbaren Verzehr eingenommen werden dürfen. Milch kann nur Kuhmilch sein. Sein Fettgehalt sollte zwischen 3% und 3,6% liegen und an zwei Tagen in der Woche stehen Joghurt mit 2% Fett oder Frischmilch mit 1,5% Fett auf dem Speiseplan.

Jeden Tag sollten den Kindern mindestens 35 g Käse mit einem Salzgehalt von bis zu 3,5% oder Gelbkäse mit einem Salzgehalt von bis zu 3% serviert werden. Der Kefir, den die Kinder früher mit Salz getrunken haben, wird nun ohne Salz angeboten.

Bisher gelten die Regeln für gesunde Ernährung im Kindergarten erlaubt den Empfang von frittiertes Essen, Kuchen, Pasten, Gebäck, Waffeln, Bonbons und gesüßte Milch mit Fruchtaromen. Aber in der neuen Verordnung sind frittierte Speisen und Süßigkeiten verboten. Den Kindern wird Fruchtmilch serviert, wenn sie Kakao, Haferflocken, Honig oder hochwertige Marmelade enthält.

Die neue Verordnung sieht auch Änderungen bei der Auswahl und Verarbeitung von Fleisch vor. Von nun an sollte Hühnchen Kindern ohne Haut serviert werden und Rind- und Schweinefleisch sollte frei von Fett, Sehnen und Knochen sein. Das Fleisch darf nur gekühlt verarbeitet worden sein. Das angebotene Hackfleisch darf auch nicht fettig sein, Hackfleisch, Döner und Frikadellen dürfen nicht serviert werden.

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