2024 Autor: Jasmine Walkman | [email protected]. Zuletzt bearbeitet: 2023-12-16 08:26
Es gibt drei Arten von Produkten mit einer besonderen Regulierung durch die Europäische Kommission. Dies sind die geschützten Namen von Lebensmitteln nach ihrer Herkunft, Produkte, die nur in bestimmten Gebieten hergestellt werden dürfen, und Lebensmittel mit traditionell spezifischer Natur.
Mit diesem Rechtsrahmen soll durch die europäische Gesetzgebung sichergestellt werden, dass Verbrauchern nur Produkte echten Ursprungs in einem bestimmten Bereich angeboten werden können und die Kunden somit nicht von unlauteren Händlern getäuscht werden.
Bulgarien, das seit 2007 Mitglied der Europäischen Union ist, verfügt über drei geschützte Produkte mit traditionell spezifischem Charakter. Mit der Idee, die lokale Produktion zu fördern, hat die Europäische Kommission das bulgarische Filet Elena, die Pangyur-Wurst und die Gornooryahovsky-Wurst besonders geschützt.
Die drei Wurstsorten dürfen nach einem bestimmten Rezept zubereitet werden und eine streng definierte Form haben. So sollte das Elena Filet nur aus Schweinefleisch bestehen, sowie eine ovale zylindrische Form haben. Das Produkt darf auf dem Territorium ganz Bulgariens hergestellt werden, aber nirgendwo sonst in Europa.
Die Panagyurishte-Wurst darf ebenfalls nur im Land hergestellt werden, muss jedoch ihren von der Europäischen Kommission festgelegten Namen tragen. Es muss frisch roh getrocknet sein. Für die Zubereitung sollte nur Rind- oder Büffelfleisch verwendet werden. Seine Schale muss aus Tierdarm bestehen und sein Durchmesser muss 50 Millimeter betragen. Diese Wurstsorte muss, um ihren Namen zu tragen und frei verkauft werden zu können, zusätzlich mit einem beim Trocknen gebildeten weißen Edelschimmel überzogen werden.
Gornooryahovsky Wurst wird nur aus Rindfleisch zubereitet. Es muss seine traditionelle Hufeisenform haben. Die Gewürze sind nur natürlich und es werden keine Verunreinigungen mit E's hinzugefügt. Die Reifezeit sollte genau 20 Tage betragen.
Andere bulgarische Produkte, die darauf warten, in die Liste der geschützten Produkte der Europäischen Kommission aufgenommen zu werden, sind Rosenöl, gewöhnliche Wurst, Kaiserhals-Trakia und das Trapezitsa-Brötchen.
Die geschützte Liste umfasst mehr als 1.200 Produkte aus allen Ländern des alten Kontinents sowie einige aus Südamerika, den USA und Australien.
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